Vorteile & Kosten

Vorteile:

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Das bedeutet, dass Sie in unserer Kanzlei stets Ihren persönlichen Ansprechpartner haben.

Wir sind aufgrund langjähriger Tätigkeit mit den örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Justizbehörden vertraut.

Nehmen Sie per Post, Telefon, Fax- oder E-Mail Kontakt mit uns auf.
Wir beantworten ihre Anfragen werktäglich binnen 24 Stunden per Fax oder Mail.
Regelmäßig erhalten sie bei uns innerhalb dreier Werktage einen Besprechungstermin mit Ihrem Sachbearbeiter. Telefonisch vorgebrachte Anliegen werden bei Anwesenheit des Sachbearbeiters regelmäßig sofort bearbeitet.

Die Kanzlei verfügt über aktuelle Anwaltsprogramme und Zugänge zu juristischen Online-Datenbanken.

Für uns ist es selbstverständlich, dass wir unsere Mandanten auf Wunsch auch außerhalb unserer Kanzleiräume aufsuchen, um ihre Rechtsprobleme zu besprechen.
Als Unternehmer sparen Sie wertvolle Arbeitszeit und im Verhinderungsfalle sind Sie nicht von kompetentem Rechtsrat abgeschnitten.

Kosten:

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Sprechen Sie uns wegen der Kosten einer ersten Beratung an.
Wir finden gemeinsam eine tragfähige Lösung, die sich auch für Sie rechnet.
Im Rahmen einer ersten Beratung sagen wir Ihnen klipp und klar, was weitergehende Schritte kosten. Die anwaltliche Vergütung hängt vom Wert einer Forderung wie auch vom Umfang und dem Schwierigkeitsgrad einer Angelegenheit ab.
Umfängliche Angelegenheiten können auch pauschal oder auf Stundenbasis vergütet werden, wenn das sinnvoll erscheint.
Im Bedarfsfall kann die mündliche Beratung auch über die sog. Beratungshilfe abgerechnet werden.

Im Prozess richten sich unsere Kosten gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Vergütungsverordnung (VV). Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit steigen mit der Höhe des Wertes des Streitgegenstandes. Gerne berechnen wir die voraussichtlichen Kosten eines Prozesses und geben Auskunft über Prozessrisiken.

Wenn Sie für Ihren Fall eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir gerne die Deckungsanfrage. Dazu benötigen wir die Angabe der Rechtsschutzversicherung und der Versicherungsscheinnummer. Ihre Rechtsschutzversicherung wird im Deckungsfalle unsere Kosten der Beratung und Vertretung sowie bei einem Rechtsstreit die Kosten der Rechtsanwälte und sämtliche Gerichtskosten tragen.

Sind Sie selbst nicht dazu in der Lage, die Kosten unserer Beauftragung oder eines Rechtsstreites zu tragen, so prüfen wir gerne mit Ihnen die Möglichkeiten der staatlichen Gewährung einer Prozesskostenhilfe und Ratenzahlungsvereinbarungen.
Wir übernehmen weiter in begründeten Fällen die Anfrage gegenüber einem Prozessfinanzierer, wie z. B. der FORIS AG in Bonn.