Kanzlei Sasse
Unsere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Die Kanzlei Sasse ist in Mönchengladbach sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Arbeitsrecht für Sie da.
Arbeitnehmer:
Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihr Arbeitgeber hat den Lohn gekürzt? Sie haben ein eigenartiges Arbeitszeugnis erhalten? Sie sollen kurzfristig versetzt werden? Ihr Urlaubsantrag wurde abgewiesen?
Sie müssen sofort reagieren, da z. B. nach dem Zugang einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von drei Wochen Klage zum Arbeitsgericht erhoben sein muss, anderenfalls die Kündigung bereits deshalb rechtswirksam sein kann.
Nehmen Sie zum Arbeitsrecht Kontakt mit der Kanzlei Sasse auf.
Arbeitgeber:
Ihr Mitarbeiter erscheint nicht mehr zum Dienst? Er kommt ständig zu spät? Er feiert krank? Er hat sie bestohlen, beleidigt oder geschlagen?
Sie müssen als Arbeitgeber sofort reagieren, da eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach dem Gesetz nur innerhalb von zwei Wochen nach der Kenntnisnahme der Kündigungsgründe rechtswirksam ausgesprochen werden kann.
Nehmen Sie zum Arbeitsrecht Kontakt mit der Kanzlei Sasse auf.
Ehe, Familienrecht & Erbrecht
Die Kanzlei Sasse ist in Mönchengladbach für Sie im Familienrecht und Erbrecht da.
Sie wollen sich von Ihrem Partner trennen?
Sie wollen sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen?
Sie erhalten keinen hinreichenden Kindesunterhalt?
Ihnen wird der Umgang mit Ihrem Kind vorenthalten?
Das Sozialamt schreibt Sie wegen Ihrer Vermögensverhältnisse an, um von Ihnen Unterhalt für Ihre pflegebedürftigen Eltern zu erlangen?
Sind Sie unsicher, wie das Erbe aufgeteilt werden soll?
Stimmt ein Erbschein nicht mit dem Testament überein?
Wurde Ihnen das Erbe zu Unrecht verweigert?
Ist ein Erbenstreit entstanden?
Nehmen Sie zum Familienrecht oder Erbrecht Kontakt mit der Kanzlei Sasse auf.
Mietrecht und Wohneigentum
Die Kanzlei Sasse ist in Mönchengladbach im Mietrecht und Wohneigentumsrecht für Sie da.
Ihr Vermieter akzeptiert die Kündigung ihres Mietverhältnisses nicht?
Sie wollen wegen Mängeln der Wohnung Ihre Miete mindern?
Ihr Mieter zahlt keine Miete und will auch nicht ausziehen?
Sie müssen Ihrem Mieter wegen Eigenbedarfes das Mietverhältnis kündigen?
Die Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters ist nicht näher nachvollziehbar?
Ihr Mieter weigert sich, die Nachzahlung aus der Mietnebenkostenabrechnung zu zahlen?
Nehmen Sie im Mietrecht oder zum Wohneigentum Kontakt mit der Kanzlei Sasse auf.